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Nutzungsbedinungen AGB

 

Vienna Immobilien Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

 

 

 

§ 1. Geltung

  (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge   zwischen der Vienna Immobilien ( Webhosting Austria Webhosting und Internet Service Provider) (nachfolgend Vienna Immobilien) mit Sitz in Wien, Opernring1/548, Firmenbuchnummer: FN 297369h Handelsgericht Wien, DVR: 3003040, UID: ATU42998208 und ihrem jeweiligen   Auftraggeber.

  (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.   Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen   Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese   werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich   schriftlich zugestimmt haben.

 

 

§ 2.  Vertragsgegenstand

  (1) Wir stellen unseren Auftraggebern über die von uns betriebenen   Internetplattformen Produkte und Dienstleistungen zur Immobilienbeschaffung gemäß   unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung. Wir bieten unseren Auftraggebern   insbesondere folgende Leistungen:
a) die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines   Immobilienanbieter oder Werbetreibenden im Internet auf unseren Internetseiten
b) die Zugriffsmöglichkeit auf unsere Immobiliendatenbank
  (2) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit, weitere   Dienste (Profile, Logos, Text- und Logolinks, Prominente Darstellungen wie TopImmobilien/ Top-Unternehmen, Produktion und Veröffentlichung von   Firmenvideos, diverse Sponsoring-Produkte, Links, technische Lösungen etc.)   gemäß gesonderten Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen.

 

 

§ 3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich schriftlich   oder durch eine E-Mail bestätigen oder der Auftrag durch uns ausgeführt wird.   Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.

 

 

§ 4. Urheberrechte
 
  (1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder   Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den   Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln,   Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten der Vienna Immobilien   verbleiben uneingeschränkt bei uns. Sämtliche von uns veröffentlichten   Immobilienergebnisse und Informationen unterliegen unserem Urheberrecht. Davon sind   nur diejenigen von uns veröffentlichten Immobilienergebnisse und Informationen   ausgeschlossen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden, und von   uns unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

  (2) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche   und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung   bestimmten Inhalte.

  (3) Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche   zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von   Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten   Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

 

 

§ 5. Pflichten des Auftraggebers

  (1) Der Auftraggeber garantiert, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen   entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen   Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.

  (2) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres   Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich   gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der   Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, missbräuchlich ist oder gegen   die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen   Gründen unzumutbar ist.

  (3) Wir behalten uns ferner das Recht vor bereits im Internet   veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu   veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote,   Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung   für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist ("Unzulässige Inhalte"). Das   Gleiche gilt, soweit in Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt   werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit Unzulässigen Inhalten   führen. Wir sind berechtigt solche Inhalte, ohne vorherige Abmahnung des   Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen   Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers   wird hierdurch nicht begründet.

  (4) Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen   frei, die Dritte wegen Unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die   vom Auftraggeber zu vertreten sind gegen uns geltend machen. Die Freistellung   umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

  (5) Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Immobilienschenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Immobiliensuchende ist unzulässig, soweit   zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten   vorliegt oder uns eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar   ist. Die Nutzung der Datenbank zu einem anderen Zweck als zum Zweck der   Anbahnung eines konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf   tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Das Setzen von Hyperlinks   („deep links“) oder die Nutzung der Datenbank anders als durch die von uns zur   Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur   sofortigen Sperrung des Zugriffs. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen   des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten. Wir sind im Falle von   vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigen Umgang des   Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs   einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus   dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme   unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird   hierdurch nicht begründet.

 

 

§ 6. Anzeigenschaltung

  (1) Vienna Immobilien veröffentlicht im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen,   Firmenpräsentationen, Fortbildungsangebote und Werbebanner (im folgenden   "Anzeigen") im Internet. Es gilt die Leistungsbeschreibung unserer Allgemeinen   Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich kann nur eine Position pro Immobilienanzeige   durch den Auftraggeber geschaltet werden.

  (2) Die Platzierung der Bannerwerbung erfolgt im Rahmen des vertraglich   Vereinbarten nach unserem billigen Ermessen, unter Berücksichtigung der   Interessen des Auftraggebers. Wir behalten uns das Recht vor die Platzierung   abzulehnen oder jederzeit zu beenden.

 

§ 6.1 Inhalt und Rechte an Anzeigen

  (1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche   Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und   Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Vienna Immobilien ist nicht   verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu   überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter   freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages   gegen uns erwachsen. Die aktive direkte Verlinkung zu externen Karriereseiten,   Stellenanzeigen und Bewerberformularen ist nur nach gesonderter vertraglicher   Vereinbarung zulässig.

  (2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte   Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung   erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung   berechtigt ist.

  (3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten   Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte.   Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung   des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart   wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen   Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur   verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber   selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich des   HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das   ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten   zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen; Abs.   2 S.2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch auch   berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen   der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende   Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

§ 6.2 Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber   schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise   vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss   des Anzeigenvertrages oder bei Selbsteingabe im "Mein Vienna Immobilien" durch die   Freischaltung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die   vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis   spätestens drei Arbeitstage vor  vereinbarten   Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch   den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien   sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu   vertreten.

§ 6.3 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing

  (1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der   Anzeige auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den   Plattformen der Kooperationspartner der Vienna Immobilien Auf die   Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der   Vertragslaufzeit einen Anspruch.

  (2) Vienna Immobilien ist darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die   Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Printmaterial auf Messen, Fax auf   Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht   verpflichtet, die Anzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu   veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich   hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem   Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

  (3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen   Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf   unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere   Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes   Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im   Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder   ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der   Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen   Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking   und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei   Ansprüche herleiten.

 

§ 6.4 Änderung des Anzeigentextes

Wir nehmen, auf Anforderung des Auftraggebers einmalig Änderungen an der   durch uns erstellten Anzeige des Auftraggebers während des   Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich   zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der   Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die   ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde, sowie solche   Anzeigen die durch den Auftraggeber selbst im Rahmen der Nutzung unserer   "Mein Vienna Immobilien" Produkte erstellt werden. Alle sonstigen Änderungen erfolgen unter   Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten. Diese werden durch uns erst nach   Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. E-Mail) des   Auftraggebers vorgenommen.

 

§ 6.5 Mängelrüge

  Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete   Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel   unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt   bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit   ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die   Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

 

§ 6.6 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von   Anzeigen

Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages   die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

 

§ 6.7 Chiffre-Anzeigen

Vienna Immobilien bietet die Veröffentlichung von Chiffre-Immobilienanzeigen für den   Auftraggeber an.
Der   Auftraggeber ist verpflichtet, die Chiffrestellenanzeigen entsprechend den   gesetzlichen Vorschriften und datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu behandeln.   Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter   frei, die wegen kundenseitigen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften   oder datenschutzrechtlichen Grundsätzen geltend gemacht werden.

 

§ 6.8 "Mein Vienna Immobilien"

Soweit der Auftraggeber seine Immobilienanzeigen im Rahmen der Nutzung   unseres "Mein Vienna Immobilien" selbst erstellt, sind wir verpflichtet, dem zur   selbstständigen Darstellung von Stellenanzeigen berechtigten Auftraggeber einen   Zugangscode (Benutzerkennung und Passwort) für die Nutzung der hierzu   erforderlichen Software zu stellen. Der Auftraggeber kann damit im Rahmen der   Möglichkeiten dieser Software seine Immobilienanzeige selbst erstellen.   Immobilienanzeigen sind grundsätzlich als Fließtext, der bezüglich der Darstellung   mit HTML-Befehlen bearbeitet werden kann, zu schalten. Tabellen, Farben, Bilder,   sonstige graphische Darstellungen, aktive Links zu externen Seiten und   Bewerberformularen sind nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung   zulässig. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Benutzerkennung   und Passwort nur von autorisierten Personen benutzt wird.

 

 

§ 7.  Entgelte, Verzug

  (1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge vorbehaltlich einer   anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer Preisliste ergebende Vergütung   zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die bei Änderung   angepasst wird. Die aktuell gültige Preisliste wird im Internet unter   www.ViennaImmobilien.at veröffentlicht oder auf Anfrage gerne schriftlich per E-Mail   zugesendet. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Antragzugangs   vom Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird oder die wir dem   Auftraggeber schriftlich zugesendet haben.

  (2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber   übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt. Wir behalten   uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen.

  (3) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 5 % über   dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung   gestellt.

  (4) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn   und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden   ist.

  (5) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind   wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und   die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung   fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Die Veröffentlichungszeit   von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf die Lebenslaufdatenbank verlängert sich   dadurch nicht. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung   zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der   Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den   Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.

 

 

§ 8. Beendigung des Vertrages
 
  (1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

  (2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der   Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

 

 

§ 9. Geheimhaltung, Datenschutz

  (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die   sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages   erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit   und solange diese Informationen
a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne   Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder
c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich   bekannt waren.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.   Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner    verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks   Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise   zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

  (2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige   Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende   Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon   unverzüglich unterrichten.

 

 

§ 10. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
 
  (1) Wir geben dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit des Zugriffs auf   unsere Dienste. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren   Diensten von den Bewerbern angegebenen Daten.

  (2) Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard   entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch   bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern   vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten   und Dienste ohne unser Verschulden nicht jederzeit verfügbar sind. Insbesondere   stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Dienste nicht verfügbar sind

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware- und/oder   -hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem   Online-Dienst oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten   Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider   und Online-Dienste oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden   (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich   vereinbarten Schaltung andauert.

  (3) Im Fall von Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Abs. 2   bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner   Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

  (4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der   Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie   Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige   beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert   sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten   haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl,   so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten   (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

 

 

§ 11. Links

Die Internet-Seite www.ViennaImmobilien.at, deren  Seiten enthalten   Links zu anderen Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die   Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte   oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung   verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf   welche verwiesen wurde.

 

 

§ 12. Haftung
 
  (1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf   Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von   Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für in   Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des   Leben, des   Körpers oder der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels   oder der Verletzung wesentliche Vertragspflichten.

  (2) Soweit nicht Vorsatz , grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des   Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Zusicherung von Mängelfreiheit   vorliegt, ist der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher   Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  (3) Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Immobiliensuchenden   zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Anfragen,   sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebots bzw.   Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Anfragen       getätigt wurden. Wir haften nicht für die Richtigkeit der durch uns nach Weisung   von Immobilienanbietern und Immobiliensuchenden veröffentlichten Daten, sowie der in diesen   Daten enthaltenden Sachaussagen.

  (4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den   vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

§ 13.  Schlussbestimmungen

 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschliesslich   Österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

Alle Nebenabreden und Absprachen bedürfen der   Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam   sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen   Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine   Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

Wien, am 01.05.2000



 
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